Städte im Kreis suchen Bürger für das Schöffenamt – Bindeglieder zwischen Bürgerschaft und Justiz

Bundesweit werden im ersten Halbjahr 2018 Schöf – fen und Jugendschöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 gewählt. Auch die Städte Hürth und Erftstadt suchen Bürger, die am Amtsgericht Brühl und am Landgericht Köln als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Die Stadtmagazine spra chen mit zwei langjährigen Schöffen über ihre verant – wortungsvolle Tätigkeit. 
von Denis Müller
Seit über 25 Jahren sind Heidi und Otto Winkelhag – mit zwischenzeitlichen Unterbrechungen – Schöffen beim Amtsgericht in Brühl bzw. beim Landgericht in Köln. Eine lange Zeit in einem verantwortungsvollen Ehrenamt und trotzdem würde das Ehepaar gerne weitermachen: „Wenn wir gezogen werden, werden wir das Amt nicht ablehnen. Denn es gehört bei uns zur familiären Wertekultur, dass wir uns im Ehrenamt für die Gesellschaft engagieren“, sagt Otto Winkelhag. Der Stotzheimer hat schon zahlreiche Prozesse begleitet und ist von der Funktion des Schöffen, auch Ehrenrichter genannt, überzeugt: „Bürger aus der Gesellschaft müssen den Rechtsstaat unterstützen. In den Strafkammern werden die Schöffen in die Urteilsfindung miteinbezogen. Sie haben keine Akteneinsicht, können also unvoreingenommener in den prozessualen Akt gehen. Als Entscheidungsgrundlage dient somit nur der laufende Prozess, den wir aufmerksam verfolgen.“

Ein Amt mit großer Bedeutung

Doch Schöffen müssen nicht nur aufmerksame Beobachter sein, sondern auch darauf achten, dass sie im Prozess Neutralität bewahren und weder Zu- noch Abneigung zu einer Seite deutlich machen. Ferner leisten sie einen Eid, über Inhalte von Gerichtsprozessen Stillschweigen zu bewahren. Trotzdem empfinden Heidi und Otto Winkelhang das Amt als Bereicherung: „Gerade in Verfahren, in welchen es darum geht, ob eine Haft ansteht oder noch eine Situation herbeigeführt werden kann, durch die der Angeklagte sein Fehlverhalten begradigen kann, ist die Beteiligung des Schöffen bei der Urteilsfindung von großer Bedeutung. Dabei kommt es auch immer auf das Klima zwischen hauptamtlichen Richtern und den Schöffen an“, erklärt Winkelhag. Eine nachvollziehbare und gerechte Urteilsfindung – davon sind die Winkelhags überzeugt – kann Beschuldigten Perspektiven aufzeigen, das eigene Leben zu ändern.

Im Namen des Volkes

Im Rahmen der anstehenden Wahl werden Schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 für das Landgericht Köln und das Amtsgericht Brühl gesucht. Susann Ulbert-Maur, Direktorin des Amtsgerichts Brühl betont die Wichtigkeit des Schöffenamtes: „Jedes Urteil wird ‚im Namen des Volkes’ gesprochen. Durch die gleichberechtigte Stellung der Schöffen neben den Berufsrichtern hat daher jede Bürgerin und jeder Bürger die Möglichkeit, an der Gestaltung der Rechtsprechung aktiv mitzuwirken.“ Die Städte sind in der Verantwortung, Bürger für dieses Amt zu melden. Bürger, die erstmalig ein Schöffenamt bekleiden, werden im Rahmen einer Einweisung auf ihre kommende Aufgabe vorbereitet – so wird auch die Hemmschwelle, die aufseiten vieler Bürger gegenüber der Justiz besteht, vermindert. Um ein Schöffenamt zu bekleiden muss man deutscher Staatsbürger sein, mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt und nicht vorbestraft sein.