Neue Brühler Stadtordnung – Besser aufpassen beim Gassi gehen!

Der Rat der Stadt Brühl hat Mitte des Jahres eine neue „Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ für das Brühler Stadtgebiet beschlossen und in Kraft gesetzt. Verstöße gegen die Regeln der Stadtordnung können mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Gerade jetzt im Schutz der Dunkelheit werden zum Beispiel oft wilder Müll entsorgt und Hinterlassenschaften von Hunden auf Bürgersteigen nicht beseitigt.

von Hans Peter Brodüffel

Aufmerksam lesen sollten besonders Besitzer von Tieren die neue Stadtordnung. So müssen Hundebesitzer jetzt beim Gassi gehen besser aufpassen. Die Vierbeiner sind auf Sport- und Spielplätzen sowie auf Schulhöfen nicht mehr willkommen (bis zu 250 Euro). Für viele öffentliche Anlagen besteht dieses Verbot bereits seit längerem. Schilder am Eingang der jeweiligen Anlagen weisen darauf hin. Mit der neuen Verordnung wird dieses Verbot nun auf alle öffentliche Anlagen ausgedehnt und gilt nun auch ohne entsprechenden Hinweis am Eingang.
Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen sind unverzüglich und schadlos zu beseitigen (bis zu 500 Euro). www.brühl.de/ortsrecht.aspx (Punkt 3.7)

Kastrierte Katzen

Katzenbesitzer müssen ihre Freigänger vom Tierarzt kastrieren sowie mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen lassen. Auch wer eine frei lebende Katze lediglich regelmäßig füttert und sonst keinen Kontakt zu dem Tier hat, kann als dessen Halter angesehen werden.

Ziel dieser Maßnahme ist die Vermeidung unkontrollierter Vermehrung der Tiere und eine einhergehende Minderung vermeidbaren Leids frei lebender Katzen (bis zu 1.000 Euro).

Kippen und Kaugummis

Jede Verunreinigung von Verkehrsflächen und Anlagen ist untersagt. Unzulässig sind insbesondere das Wegwerfen von Zigarettenkippen, Lebensmittelresten, Papier, Glas, Konservendosen oder scharfkantige, spitze und gleitfähige Gegenstände. Darunter fallen auch das Spucken und das Ausspucken von Kaugummis. „Die Verschmutzung allgemein hat stark zugenommen. Vor allem im Schutz der Dunkelheit und in weniger kontrollierten Sozialräumen wird immer mehr wilder Müll entsorgt“, weiß Heribert Wolters, Abteilungsleiter Ordnung der Stadt Brühl.

Mittagsruhe: Rasen mähen untersagt

In Wohngebieten ist in der Zeit von 13 bis 15 Uhr jede Tätigkeit zu unterlassen, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist.

Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere: Der Gebrauch von Rasenmähern, das Ausklopfen von Teppichen, Läufern, Matratzen oder sonstigen Gegenständen. Ebenso untersagt sind Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Fräsen, Schleifen und Schreddern.