Mit der Einführung einer Wohnraumschutzsatzung soll verhindert werden, dass dringend benötigter Wohnraum zweckentfremdet wird und somit ungenutzt bleibt. l Viktoria Szostakowski
Der Wohnungsmarkt in Wesseling ist überdurchschnittlich angespannt. Viele Menschen suchen bezahlbaren Wohnraum, doch das Angebot ist begrenzt. Vor allem in der Köln-Bonner-Region steigen die Mieten kontinuierlich. Immer mehr Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf Wohnberechtigungsscheine und Wohngeld. Die Ausgaben im Rhein-Erft-Kreis für die Kosten der Unterkunft steigen, was auch die Städte und Gemeinden finanziell belastet, weil der Kreis sich aus einer Umlage finanziert, die die Kommunen an ihn zahlen. Die Situation verschärft sich zusätzlich, wenn Wohnungen beispielsweise für berufliche Zwecke oder als Ferienwohnung zweckentfremdet werden. Mit der Wohnraumschutzsatzung hofft die Stadt Wesseling diesem Problem entgegenzuwirken. Eigentümer, die ihre Wohnungen ohne Genehmigung länger als sechs Monate leer stehen lassen oder für andere Zwecke nutzen, müssen künftig mit erheblichen Strafen rechnen.
Regelungen und Strafen
Die Wohnraumschutzsatzung hält fest, dass Wohnraum primär dem Wohnzweck dienen muss. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ist somit nur mit ausdrücklicher Genehmigung möglich. Eine Zweckentfremdung liegt unter anderem dann vor, wenn der Wohnraum zu mehr als 50 Prozent für berufliche Zwecke verwendet oder überlassen wird, für Kurzzeitvermietungen über mehr als drei Monate genutzt wird, länger als sechs Monate leer steht oder baulich derart verändert wird, dass er für Wohnzwecke nicht mehr geeignet ist. Wer sich nicht an diese Regelungen hält, muss mit Bußgeldern rechnen. Bei vorüber gehender Umnutzung des Wohnraums zu anderen als Wohnzwecken oder einem entsprechen dem Leerstand müssen Eigentümer regelmäßig eine Ausgleichszahlung in Höhe des Höchstsatzes der gültigen monatlichen Bewilligungsmiete für öffentlich-geförderte Wohnungen entrichten. Die Stadt erhofft sich dadurch, den Druck auf den Wohnungsmarkt zu verringern und mehr Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger verfügbar zu machen.
Erste kreisangehörige Stadt mit Wohnraumschutzsatzung
Mit dieser Entscheidung folgt Wesseling dem Beispiel größerer Städte wie Köln und Bonn. Als erste kreisangehörige Stadt in Nordrhein-Westfalen setzt Wesseling nun ebenfalls auf eine Wohnraumschutzsatzung. „Um dem Wohnraummangel entgegenzutreten, müssen wir alle Register ziehen“, sagt Bürgermeister Ralph Manzke. „Das große Ziel muss sein, dass Wesselingerinnen und Wesselinger in ihrer Stadt bezahlbaren Wohn raum finden. Das kann unter anderem nur dann gelingen, wenn der Wohnraum, den wir haben, auch zum Wohnen genutzt wird.“ Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wesseling sieht in der Wohnraumschutzsatzung einen bedeutenden Baustein, um die angespannte Situation zu entschärfen. „Allein wird die Satzung die Probleme auf dem Wohnungsmarkt nicht lösen“, räumt Halil Odabasi, Geschäftsführer der SPD-Fraktion ein. „Aber wir freuen uns, dass wir mit dieser Regelung einen weiteren wichtigen Beitrag leisten können.“ Die neue Wohnraumschutzsatzung wurde im Dezember verabschiedet und im Amtsblatt veröffentlicht. Zu Beginn diesen Jahres wird die Stadt Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung einladen und die Einführung der neuen Regelungen mit Öffentlichkeitsarbeit begleiten, heißt es.