Are you ready for BREXIT?

IHK-Experten helfen beim Brexit Der Countdown läuft: Der Brexit wird große Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. Allein die jährlichen Kosten für Zölle und Zollanmeldungen werden rund 60 Millionen Euro betragen. Die IHK Köln hat ein Team aus Außenhandels- und Rechtsexperten zusammengestellt, das Unternehmen in der Region kurzfristig und kostenlos berät.

von Hans Peter Brodüffel

Ein Ausstieg Großbritanniens aus der EU wird mit oder ohne Abkommen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaft haben. Das Vereinigte Königreich ist ein wichtiger Markt für viele Unternehmen im Rheinland. Im Bereich der IHK Köln sind 43,5 Prozent der exportierenden Unternehmen auch im United Kingdom (UK) aktiv. „Offene Grenzen und Freizügigkeit des Handels sind seit über 25 Jahren der wirtschaftliche Erfolgsfaktor der EU. Wir haben auch in unserer Region davon erheblich profitiert. Die britische Wirtschaft ist sehr stark mit unserer regionalen Wirtschaft verwoben – vom Export bis zu den Finanzdienstleistungen“, sagte Ulf Reichhardt, Hauptgeschäftsführer der IHK Köln. Ein Team der IHK aus Außenhandels- und Rechtsexperten berät Unternehmen kurzfristig und kostenlos. Einen Einstieg bietet der Brexit-Check auf der Internetseite der IHK.

Großkampfwochen für den Zoll

Der Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich wird sich nach dem Brexit wie mit anderen Drittstaaten gestalten. Damit müssen das Zollrecht der EU sowie die nationalen und europäischen Kontrollvorschriften für die Ausfuhr und Einfuhr beachtet werden. Der Zoll am Flughafen Köln-Bonn bereitet sich auf Großkampfwochen vor. Das Hauptzollamt in Köln wird zur Bewältigung des Mehraufwandes durch den Brexit mit 54 Beamten verstärkt. Nach dem Austritt aus der EU könnte das United Kingdom ein eigenes Regelwerk zu Produktnormen und Standards (zum Beispiel technische Sicherheit, Gesundheit, Hygiene) schaffen. Solche Änderungen könnten die Erfüllung von Leistungsverpflichtungen erheblich verteuern.

Zertifikate verlieren ihre Gültigkeit

Ein Brexit ohne Austrittsabkommen würde weit reichende Folgen für die CE-Kennzeichnung haben. Zertifikate von britischen Institutionen verlieren dann in den übrigen 27 EU-Mitgliedsstaaten ihre Gültigkeit. Folglich dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr in der EU in den Verkehr gebracht werden. Mit der CE-Kennzeichnung wird nachgewiesen, dass ein Produkt die verschiedenen europäischen Richtlinien in der Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsanforderungen erfüllt. Produkte mit einer CEKennzeichnung sind unter anderem elektrische Geräte, Spielwaren, Medizinprodukte, Kosmetik, Batterien, Bauprodukte oder Maschinen.

Notfallpläne für Flüge

Ein „no-deal“-Brexit würde auch Verbraucher und Reisende treffen. So sollte man zum Beispiel beim Online-Einkauf darauf achten, ob dort ein Drittanbieter aus Großbritannien seine Produkte anbietet. Bestimmungen zum Widerspruchsrecht könnten denen in der EU (zwei Wochen) nicht entsprechen. Ende März könnte es auch Probleme bei Flügen nach England, Schottland, Wales und Nordirland geben. Das Vereinigte Königreich würde bei einem harten Brexit nicht mehr zum Luftverkehrs-Binnenraum gehören. Besonders betroffen wären Easy-Jet und Ryanair. Zurzeit werden Notfallpläne entworfen, die für einen geregelten Übergang sorgen sollen.

Weitere Informationen und Kontakte auf der Brexit-Sonderseite der IHK Köln